Entsorgungsfachbetrieb

Frisch auditiert

Die AVV bestimmt gemäß der neuen AbfAEV zum KrWG was Abfall ist. Ohne Kürzel und Paragrafen heißt das für die Entsorgung, dass seit 1. Juni schärfere Anforderungen gelten. Wer ohne Erlaubnis unterwegs ist, dem drohen Bußgelder. Erneut auditiert übernimmt die BTK als Entsorgungsfachbetrieb seit 2012 Abfalltransporte. 1,1 Millionen Tonnen Abfall transportiert die BTK pro Jahr. Neben Altpapier oder Folien sind das auch 3.000 Tonnen ausrangierte Kühlschränke in 398 Sendungen.

Das sind mehr als 20 Tonnen ungefährlicher und über zwei Tonnen gefährlicher Abfall pro Jahr. Deshalb greift die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Die nicht gefährlichen Transportmengen sind beim Landratsamt Rosenheim angezeigt. Für die gefährlichen Abfälle liegt der BTK basierend auf einem jährlichen Audit die Erlaubnis vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BSVE) e. V. vor.

Jede Sendung benötigt nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) einen Nachweis mit Abfallschlüsselnummer. Damit übernehmen die geschulten Fahrer der BTK an der ausgewiesenen Ladestelle den Transport mit elektronischer Signatur, passender Ladungssicherung und A-Tafel. Checklisten, Dokumentationen und Versicherungen sichern die jährlich auditierten und zertifizierten Prozesse. Verantwortlich zeichnet Daniel Wirkner, der unter anderem auch die Genehmigungen von 200 Subunternehmern verwaltet und die BTK als Mitglied im BVSE vertritt.

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb